- Handelsregisterantrag (erst auf dem Amt unterschreiben)
- Gesellschafterbeschluss (kann schon vorher unterschrieben werden)
- beglaubigte Firmenunterlagen mit Apostille und deutscher Übersetzung
Für in der Schweiz ansässige natürliche Personen wird als Steueridentifikationsnummer die AHV-Versichertennummer verwendet.
Für in der Schweiz ansässige juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs und auch englische Limiteds) wird die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verwendet, die bei der Eintragung einer Zweigniederlassung in das Schweizer Handelsregister vergeben wird und die das folgende Format hat:
CHE-123.456.789
Diese kann auch gleich als Mehrwertsteuernummer verwendet werden - sofern das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist -, wofür es vor 2011 eine eigene Nummer gegeben hatte, die inzwischen einfach durch die UID-Nummer mit dem Zusatz MWST ersetzt wurde.
Auf Rechnungen muss diese dann in einer der folgenden Schreibweisen aufgeführt sein:
- CHE 123 456 789 MWST (oder TVA, IVA, VAT)
- CHE123456789MWST (oder TVA, IVA, VAT)
- MWST-Nummer: CHE-123.456.789
- MWST-Nummer: CHE123456789
- MWST-Nummer: 123.456.789
Eine Steueridentifikationsnummer muss deshalb nicht eigens beantragt werden, sondern diese liegt nach der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister automatisch vor.
Achtung: Die Die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer kann schnell verwechselt werden mit den Umsatzsteuer-Identifikationnummern der EU, weil beide mit UID abgekürzt werden. Diese haben aber nichts miteinander zu tun und eine völlig andere Funktion.