Für den Betrieb einer irischen Limited in Österreich wird im Anschluss an die Gründung in Irland eine Zweigniederlassung in Österreich angemeldet, die ab dann den Dreh- und Angelpunkt für die Aktivitäten in Österreich darstellt und die im täglichen Gebrauch wie eine österreichische GmbH funktioniert.

Es werden dazu verschiedenen Firmenunterlagen in notariell beglaubigter Form benötigt, die mit einer so genannten Apostille sowie einer deutschen Übersetzung von einem an österreichischen Gerichten zugelassenen Übersetzer versehen sind. Diese Unterlagen sind im Gründungspaket IE005 vollständig enthalten und werden gebrauchtfertig geliefert, was leider eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, da die Beglaubigungen mehrstufig sind und im Umlaufverfahren erstellt werden müssen.

Für die Firmenbuchanmeldung werden dann die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Anmeldung (erst beim Notar unterschreiben)
  • Gesellschafterbeschluss (kann vorher unterschrieben werden)
  • Musterzeichnung (erst beim Notar unterschreiben)
  • beglaubigte Firmenunterlagen mit Apostille und deutscher Übersetzung
Bitte nehmen Sie weitere Unterlagen nicht mit, weil diese nur Verwirrung stiften!

Anmeldung durch den oder die Geschäftsführer

Die Anmeldung erfolgt dann persönlich durch den oder die Geschäftsführer, wobei der erste Gang entweder zu einem österreichischen Notar führt oder zum jeweils zuständigen Firmenbuchgericht, da die Zweigniederlassung zunächst in das österreichische Firmenbuch eingetragen werden muss. In Wien ist dafür das Handelsgericht zuständig, außerhalb von Wien immer das zuständige Landesgericht, das als Handelsgericht fungiert in diesem Kontext.

Nach der erfolgten Firmenbucheintragung muss die Zweigniederlassung dann noch bei der Gewerbebehörde und beim Finanzamt angemeldet werden, die beide einen österreichischen Firmenbuchauszug für die Anmeldung verlangen. Die Reihenfolge der Anmeldungen lässt sich insofern nicht umdrehen, sondern die Firmenbucheintragung steht immer an erster Stelle. Erst dann folgen die anderen Behörden.

Sind alle behördlichen Anmeldungen erfolgt, dann kann auch die Eröffnung eines Firmenkontos vorgenommen werden, wozu in der Regel die beglaubigten Firmenunterlagen und ein österreichischer Firmenbuchauszug vorgelegt werden muss.