Anders als bei einer reinen Ltd., bei der die Reihenfolge der behördlichen Anmeldungen variieren kann, ist diese bei einer Ltd. & Co KG fest vorgegeben: Zuerst muss die Eintragung der Ltd. & Co KG in das deutsche Handelsregister vorgenommen werden, weil das a. durch das Handelsgesetzbuch (HGB) so vorgeschrieben ist und sich b. der Haftungsschutz für die Kommanditisten erst nach erfolgter Eintragung entfaltet. Erst im Anschluss wird dann auch das Gewerbe- und Finanzamt mit einer Anmeldung bedacht.

Deutsches Handelsregister

Die Eintragung einer Ltd. & Co KG in das Handelsregister muss zwingend über einen deutschen Notar vorgenommen werden, der die Unterschriften von allen Geschäftsführern und den Kommanditisten auf dem Antrag für die Eintragung der Ltd. & Co KG beglaubigt.

Zum Termin Vorort vorzulegen sind dabei:

Die Notare übernehmen auch die Übermittlung der Unterlagen zu den Handelsregistern, die seit geraumer Zeit nur noch elektronisch erfolgen kann. Papierunterlagen werden von den Handelsregistern nicht mehr angenommen, d.h. man kann eine Eintragung nicht im Alleingang und per Post vornehmen, sondern muss sich dafür einen Notar Vorort suchen.

Gewerbeamt

Eine Gewerbeanmeldung ist für alle Ltd. & Co KG in Deutschland zwingend erforderlich, wenn die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird - unabhängig vom Geschäftszweck der Gesellschaft, da eine KG durch die Eintragung in das Handelsregister zum Kaufmann wird, der per se als Gewerbetreibender gilt. Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbe, so wie sie bei Einzelunternehmern oder GbRs gemacht wird, gibt es bei Ltd. & Co KGs deshalb nicht.

Die Gewerbeanmeldung kann nicht sofort nach der Gründung der Limited in Irland erfolgen, sondern erst dann, wenn die Ltd. & Co KG in das deutsche Handelsregister eingetragen wurde. Die Anmeldung muss spätestens dann erfolgen, wenn auch eine Geschäftstätigkeit aufgenommen wird - was im Zweifelsfall durch die ersten Zahlungseingänge markiert wird.

Je nach Stadt kann die Gewerbeanmeldung persönlich vor Ort, per Post oder auch online erledigt werden. Ein persönlicher Besuch beim vor Ort hat den Vorteil, dass die Anmeldung sofort durchgeführt wird.

Vordrucke für die Anmeldung werden auf den Webseiten der entsprechenden Behörden zum Download angeboten (wie hier z.B. in Köln), sodass diese schon vorab am Computer ausgefüllt werden können, sodass Sie sich auf dem Amt damit nicht mehr befassen müssen.

Für die Anmeldung einer Ltd. & Co KG beim Gewerbeamt ist die Vorlage eines deutschen Handelsregisterauszugs erforderlich bzw. genügt auch das Bestätigungsschreiben des Registergerichts, das Sie nach erfolgter Eintragung erhalten haben. Empfehlenswert ist zusätzlich auch die Vorlage des beglaubigten englischen Handelsregisterauszugs mit Apostille.

Mitgebracht werden sollten:

  • Deutscher Handelsregisterauszug oder Bestätigungsschreiben vom Registergericht
  • Ausweis oder Reisepass
  • zusätzliche Genehmigungen (§§ 33/34 GewO), falls erforderlich
Tätigkeiten, die eine Erlaubnis erfordern sind in den §§ 33 ff. und§§ 34 ff. der Gewerbeordnung aufgeführt. Hier wird zusätzlich der Nachweis der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession bei einer Gewerbeanmeldung verlangt, bei Handwerkern eine Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung.

Finanzamt

Eine Ltd. & Co KG unterliegt hier den folgenden Steuerarten:

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer, sofern nicht nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) befreit
Anders als eine Ltd. unterliegt eine Ltd. & Co KG nicht der Körperschaftssteuer, sondern die Gesellschafter versteuern die Einkünfte getrennt im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärung.

Eine Ltd. & Co KG benötigt dennoch als eigenständiges Steuersubjekt auch eine eigene Steuernummer. Bisher vorhandene - etwa die von Inhabern oder Geschäftsführern der Gesellschaft - können nicht verwendet werden, weil der Gewerbetreibende und damit das Steuersubjekt die Ltd. & Co KG selbst ist und nicht die Inhaber oder die Geschäftsführer.

Eine Steuernummer teilen die Finanzämter nach einer Gewerbeanmeldung automatisch zu - es fragt sich bloß wann, da manche Finanzämter innerhalb weniger Tage reagieren, andere hingegen erst nach Wochen. Wir empfehlen deshalb auf alle Fälle eine Steuernummer gesondert zu den anderen Anmeldungen zu beantragen, da Sie eine Steuernummer zwingend für Ihre Rechnungen benötigen. 

Diese Unterlagen befinden sich in Ihrem Kundenordner mit den PDF-Unterlagen, die kurz nach der Gründung per Email erhalten. Sie können aber auch die erste Postsendung abwarten, die die Unterlagen auch noch einmal in gedruckter Form enthält.

  • A1 Application EN.pdf
  • Certificate EN.pdf
  • Gesellschaftsvertrag Ltd. & Co KG.pdf
Achtung: In größeren Städten wie Berlin, München oder Hamburg gibt es getrennte Finanzämter für natürliche und juristische Personen, welche auch als Körperschaften bezeichnet werden und deshalb beim jeweils zuständigen “Finanzamt für Körperschaften” verwaltet werden. Diese sind auch für Ltd. & Co KGs zuständig - und nicht das Finanzamt, bei dem Sie selbst geführt werden.

Das Finanzamt erteilt nach erfolgter Beantragung dann in der Regel nicht sofort eine Steuernummer, sondern schickt Ihnen einen steuerlichen Erfassungsbogen, eine Art Anmeldeformular, in dem verschiedene steuerrechtlich relevante Dinge eruiert werden. Sie müssen diesen Fragebogen dann ausfüllen und wieder zurück an das Finanzamt schicken zusammen mit dem Bestätigungsschreiben des Handelsregisters nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft. Nähere dazu können Sie dem Schreiben vom Finanzamt entnehmen.

Anmeldung durch den Steuerberater

Sofern Sie einen Steuerberater beauftragt haben, können Sie die ganze Angelegenheit von vorneherein an diesen delegieren. Sie können dazu die zweite Email von uns mit Ihren PDF-Unterlagen einfach an diesen weiterleiten.