Nach Erhalt der Postsendung mit den beglaubigten Firmenunterlagen kann die Errichtung der Ltd. & Co KG in Österreich erfolgen, wozu sowohl die Geschäftsführer als auch die Kommanditisten zu einem Notar Vorort müssen, der die Unterschriften auf den Anmeldeunterlagen für das Firmenbuch beglaubigten muss. 

Da die Unterlagen von uns fertig vorbereitet werden, ist dafür kein spezialisierter Notar nötig, sondern prinzipiell jeder Notar in Österreich kann diese Aufgabe übernehmen. Die Unterlagen werden dann im Anschluss an das zuständige Firmenbuchgericht geschickt. In Wien ist dafür das Handelsgericht zuständig, außerhalb von Wien immer das zuständige Landesgericht, das als Handelsgericht fungiert in diesem Kontext.

Für die Firmenbuchanmeldung werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Anmeldung Firmenbuch
  • Gesellschafterbeschluss
  • Musterzeichnung
  • beglaubigte Firmenunterlagen mit Apostille und Übersetzung
Bitte nehmen Sie keine weiteren Unterlagen mit, weil diese nur Verwirrung stiften!

Nach der erfolgten Firmenbucheintragung muss die Ltd. & Co KG dann noch bei der Gewerbebehörde und beim Finanzamt angemeldet werden, die beide einen österreichischen Firmenbuchauszug für die Anmeldung verlangen. Die Reihenfolge der Anmeldungen lässt sich insofern nicht umdrehen, sondern die Firmenbucheintragung steht immer an erster Stelle. Erst dann folgen die anderen Behörden.

Sind alle behördlichen Anmeldungen erfolgt, dann kann auch die Eröffnung eines Firmenkontos vorgenommen werden, wozu die beglaubigten Firmenunterlagen und der österreichische Firmenbuchauszug vorgelegt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die beglaubigten Firmenunterlagen möglichst aktuell sein müssen, und nicht älter als vier bis sechs Wochen sein dürfen, weil Firmenbuchgerichte ältere Unterlagen häufig ablehnen, sodass Sie die Anmeldung möglichst schnell vornehmen sollten.