Zuerst sollte die Eintragung der Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister vorgenommen werden. Erst im Anschluss werden dann auch das Gewerbe- und das Finanzamt mit einer Anmeldung bedacht.

Deutsches Handelsregister

Die Eintragung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited in das deutsche Handelsregister muss zwingend über einen deutschen Notar vorgenommen werden, der die Unterschriften von allen Geschäftsführern auf dem Antrag für die Eintragung beglaubigt.

Zum Termin vor Ort vollständig vorzulegen sind dabei:

  • Antrag (erst beim Notar unterschreiben)
  • Gesellschafterbeschluss (schon vorher unterschreiben)
  • beglaubigte Firmenunterlagen mit Apostille und bestätigter, deutscher Übersetzung

Weitere Unterlagen sollten NICHT vorgelegt werden.

Die Notare übernehmen auch die Übermittlung der Unterlagen zum zuständigen Registergericht, die seit geraumer Zeit nur noch elektronisch erfolgen kann. Papierunterlagen werden von den Gerichten nicht mehr angenommen. Man kann eine Eintragung also nicht etwa im Alleingang und per Post vornehmen, sondern man muss sich dafür einen Notar suchen.

Text für den Anruf beim Notar

Die Suche nach einem geeigneten Notar kann schnell zu einer veritablen Odyssee mutieren, dann nämlich, wenn Sie dem Notar oder der Vorzimmerdame am Telefon nicht richtig erklären, worum genau es im vorliegenden Fall überhaupt geht.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass das von uns gelieferte Gründungspaket alle für die Anmeldung der Zweigniderlassung erforderlichen Anmeldeunterlagen bereits enthält, sodass diese vom Notar  nicht mehr angefertigt werden müssen. Der Notar hat deshalb in diesem Kontext nur die Aufgabe, die Unterschriften des oder der Antragstellers auf dem Antrag für die Eintragung der Zweigniederlassung zu beglaubigen, und zu bestätigen, dass die Personen, die unterschreiben, diejenigen sind als die sie sich ausgeben, wozu deren Personalien vom Notar überprüft werden.

Es ist deshalb verwirrend, dem Notar oder der Dame am Telefon zu erzählen, sie sollen "eine Limited eintragen" oder dergleichen, weil die dann davon ausgehen, dass das Notariat den gesamten Prozess - inklusive der Anfertigung der Antragsunterlagen - abwickeln soll, was aber gar nicht der Fall ist. Stattdessen ist lediglich die Beglaubigung von Unterschriften auf den bereits fertigen Antragsunterlagen gefragt.

Sie müssen deshalb den Text für den Anruf in etwa wie folgt gestaltet: Wir sind auf der Suche nach einem Notar, der eine Unterschrift/Unterschriften auf einem Antrag für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited Company beglaubigen kann. Das ist zwar etwas lang. Nur so aber können die Leute im Notariat verstehen, worum es im Kern geht.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehrere Notare kontaktieren müssen, weil die Angelegenheit finanziell uninteressant ist für Notare.

Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt

Eine Gewerbeanmeldung ist für eine irische Limited zwingend erforderlich, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Das gilt unabhängig vom Geschäftszweck der Gesellschaft, da eine Kapitalgesellschaft per se bzw. per Gesetz als Gewerbetreibender gilt. Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbe, so wie sie bei Einzelunternehmern oder GbRs gemacht wird, gibt es bei Limiteds deshalb nicht.

Die Gewerbeanmeldung kann heutzutage in der Regel online erfolgen. Suchen Sie dazu bei google.de einfach nach “Gewerbeanmeldung + Ihre Stadt”. Der Anmeldung sollten Sie entweder das Mitteilungsschreiben vom Registergericht, das Sie nach der erfolgten Eintragung erhalten, oder ein Online-Handelsregisterauszug beifügen. Das Finanzamt meldet sich dann in der Regel automatisch bei Ihren per Post mit einem Erfassungsbogen für die Beantragung der Steuernummer.

Wenn Sie es eilig haben, können Sie - oder Ihr Steuerberater - diesen aber schon vorab bei dem für den Firmensitz zuständigen Finanzamt anfordern. In größeren Städten gibt es für Körperschaften (= juristische Personen) getrennte Finanzamtsämter für Körperschaften. Ihre Limited wird dann dort geführt - und nicht zwingend bei Ihrem eigenen Finanzamt.